Die GoBD gehen zurück auf eine Veröffentlichung des
Bundesministeriums für Finanzen vom 14.11.2014 zu den
„Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung in elekt-
ronischer Form sowie zum Datenzugriff“! Diese sind von
allen Buchführungspflichtigen für Veranlagungszeiträu-
me, die nach dem 31.12.2014 beginnen, zu beachten. Das
Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung bezieht sich
auf Vor- und Nebensysteme der Finanzbuchhaltung wie
z.B. Material- und Warenwirtschaft, Lohnabrechnung
und die Zeiterfassung. Für den Datenzugriff auf aufzeich-
nungs- und aufbewahrungspflichtige Unterlagen stehen
der Finanzverwaltung drei gleichberechtigte Alternati-
ven zur Verfügung:
Unmittelbarer Datenzugriff (Z1)
Die Finanzbehörde kann einen lesenden Zugang auf das
DV-System einfordern, wobei die Hard- und Software
des Steuerpflichtigen genutzt werden darf. In diesem
Fall muss der Steuerpflichtige den lesenden Zugriff be-
reitstellen und ggf. Einweisungen vornehmen.
Mittelbarer Datenzugriff (Z2)
Hierbei wird eine Auswertung nach eigenen Vorgaben
vom Steuerpflichtigen verlangt, auf die dann lesend
zugegriffen werden kann. Der Steuerpflichtige hat den
lesenden Zugriff bereitzustellen und die geforderte Un-
terstützung zu leisten.
Um die Antwort vorwegzunehmen: Unsere Lösung ZEUS® ist GoBD-fähig! Aber was bedeutet das eigentlich? Worum geht
es denn bei den GoBD?
IMMER WIEDER FRAGEN UNS
UNSERE ANWENDER NACH DER
GOBD FÄHIGKEIT UNSERER
LÖSUNG ZEUS®
Datenträgerüberlassung (Z3)
Die Finanzbehörde kann eine Überlassung maschinell
lesbarer und auswertbarer Daten auf einem Datenträger
vom Steuerpflichtigen verlangen (Außenprüfung).
Die zur Auswertung notwendigen Informationen sowie
die zur Auswertung erforderlichen Strukturinforma-
tionen müssen vom Steuerpflichtigen in maschinell
auswertbarer Form zur Verfügung gestellt werden. Für
Auswertungszwecke (Z3) wurde die bundeseinheitliche
Prüfsoftware IDEA, eine einheitliche technische Bereit-
stellungshilfe zur Format- und Inhaltsbeschreibung
der Daten, entwickelt. Der Beschreibungsstandard legt
hierbei das Dateiformat fest und enthält eine maschinell
auswertbare Beschreibung der Daten, Datenformate und
Verknüpfungen in den Formaten ASCII, Excel und XML.
Für ISGUS-Kunden wichtig
Ihr System ZEUS® unterstützt die o.g. Formate und
stellt auch die zur Datenauswertung erforderlichen
Strukturinformationen, also Spaltenüberschriften wie
z.B. Personalnummer, Abteilung, Name etc. maschinell
lesbar zur Verfügung!
Quelle: Dr. Riepold, J./ Greulich, S.: Das BMF-Schreiben zu den GoBD.
Nürnberg: DATEV eG, 2015
11