Previous Page  11 / 12 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 11 / 12 Next Page
Page Background

Die GoBD gehen zurück auf eine Veröffentlichung des

Bundesministeriums für Finanzen vom 14.11.2014 zu den

„Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung in elekt-

ronischer Form sowie zum Datenzugriff“! Diese sind von

allen Buchführungspflichtigen für Veranlagungszeiträu-

me, die nach dem 31.12.2014 beginnen, zu beachten. Das

Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung bezieht sich

auf Vor- und Nebensysteme der Finanzbuchhaltung wie

z.B. Material- und Warenwirtschaft, Lohnabrechnung

und die Zeiterfassung. Für den Datenzugriff auf aufzeich-

nungs- und aufbewahrungspflichtige Unterlagen stehen

der Finanzverwaltung drei gleichberechtigte Alternati-

ven zur Verfügung:

Unmittelbarer Datenzugriff (Z1)

Die Finanzbehörde kann einen lesenden Zugang auf das

DV-System einfordern, wobei die Hard- und Software

des Steuerpflichtigen genutzt werden darf. In diesem

Fall muss der Steuerpflichtige den lesenden Zugriff be-

reitstellen und ggf. Einweisungen vornehmen.

Mittelbarer Datenzugriff (Z2)

Hierbei wird eine Auswertung nach eigenen Vorgaben

vom Steuerpflichtigen verlangt, auf die dann lesend

zugegriffen werden kann. Der Steuerpflichtige hat den

lesenden Zugriff bereitzustellen und die geforderte Un-

terstützung zu leisten.

Um die Antwort vorwegzunehmen: Unsere Lösung ZEUS® ist GoBD-fähig! Aber was bedeutet das eigentlich? Worum geht

es denn bei den GoBD?

IMMER WIEDER FRAGEN UNS

UNSERE ANWENDER NACH DER

GOBD FÄHIGKEIT UNSERER

LÖSUNG ZEUS®

Datenträgerüberlassung (Z3)

Die Finanzbehörde kann eine Überlassung maschinell

lesbarer und auswertbarer Daten auf einem Datenträger

vom Steuerpflichtigen verlangen (Außenprüfung).

Die zur Auswertung notwendigen Informationen sowie

die zur Auswertung erforderlichen Strukturinforma-

tionen müssen vom Steuerpflichtigen in maschinell

auswertbarer Form zur Verfügung gestellt werden. Für

Auswertungszwecke (Z3) wurde die bundeseinheitliche

Prüfsoftware IDEA, eine einheitliche technische Bereit-

stellungshilfe zur Format- und Inhaltsbeschreibung

der Daten, entwickelt. Der Beschreibungsstandard legt

hierbei das Dateiformat fest und enthält eine maschinell

auswertbare Beschreibung der Daten, Datenformate und

Verknüpfungen in den Formaten ASCII, Excel und XML.

Für ISGUS-Kunden wichtig

Ihr System ZEUS® unterstützt die o.g. Formate und

stellt auch die zur Datenauswertung erforderlichen

Strukturinformationen, also Spaltenüberschriften wie

z.B. Personalnummer, Abteilung, Name etc. maschinell

lesbar zur Verfügung!

Quelle: Dr. Riepold, J./ Greulich, S.: Das BMF-Schreiben zu den GoBD.

Nürnberg: DATEV eG, 2015

11