Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung von Arbeitszeiten gibt es in Deutschland nicht. Lediglich ein EU-Gesetz verpflichtet zum Erfassen von Überstunden. Unser Gesetzgeber arbeitet seit geraumer Zeit an der Ausarbeitung einer entsprechenden Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer. Jedoch wird das Thema bundesweit heiß diskutiert und hat bisher zu keinem Ergebnis geführt.
Man könnte meinen, dass eine gesetzliche Verpflichtung Arbeitszeiten zu erfassen einer zeitgemäßen Mitarbeiterführung widerspricht. Mit Homeoffice, Digitalisierung und flexiblen Arbeitszeitmodellen möchte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mehr Mobilität, selbstbestimmtes Handeln einräumen und weniger Kontrolle auferlegen!
Das ist korrekt. Allerdings schließt das eine das andere nicht aus. Laut einer Studie von 2019 führt die Erfassung von Arbeitszeiten zu einem entspannteren und gesünderen Arbeitsverhältnis. Eine Kontrolle über die maximale Arbeitszeit von täglich 10 Stunden und die Dokumentation von Überstunden sind für beide Parteien durchaus sinnvoll. Nervtötende Diskussionen bleiben aus, denn klar definierte Arbeitszeiten lassen keinen Raum zum Argumentieren.
Nicht selten brechen mangelnde Dokumentationen von Arbeitszeiten einen Rechtsstreit vom Zaun und führen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ein unnötiger Streit, der durch ein System wie ZEUS® Zeiterfassung von ISGUS vermeidbar wäre. Rein aus juristischer Sicht ist daher eine einheitliche Regelung ein klarer Vorteil und spricht für eine gesetzliche Verpflichtung zur gesetzlichen Arbeitszeiterfassung.
Aber auch aus Sicht des Arbeitnehmers ist die Arbeitszeiterfassung von Bedeutung. Dies zeigt eine Auswertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Viele Betriebe nutzen bereits Zeiterfassungssysteme in ihrem Haus, allerdings bei Homeofficeregelungen oder in der Telearbeit sind es weitaus weniger. Die Vorstellung, dass Arbeitnehmer diese Freiheiten nutzen und neben ihren Aufgaben anderen Tätigkeiten nachgehen, wird hierin widerlegt. Ruhepausen und Feierabend werden oftmals ignoriert und Überstunden sind an der Tagesordnung. Abends noch kurz die Mails checken oder Sonntagfrüh die Präsentation fertig stellen sind nicht ungewöhnlich. Für diese Menschen ist eine klare Regelung notwendig, damit sie ihre Grenzen nicht überschreiten und ihre Gesundheit gefährden. Es wird deutlich, dass der große Handlungsspielraum bei Vertrauensarbeitszeiten viel weniger genutzt wird, als man denken mag.
Ob gesetzlich geregelt oder freiwillig, in jedem Fall sprechen diese Argumente deutlich für den Einsatz eines Systems zur Arbeitszeiterfassung, wie ZEUS® Zeiterfassung von ISGUS. Das Zeiterfassungssystem schränkt ein modernes Arbeitszeitmodell nicht ein, sondern ist im Gegenteil ein wichtiges Hilfsmittel, um mobiles Arbeiten und die Flexibilität für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu ermöglichen. Die fortschreitende Digitalisierung erlaubt es, dass ein vertrauensvolles und gutes Arbeitsverhältnis trotz Kontrollinstanz möglich ist. Das ZEUS® Zeiterfassungssystem ist ein Modul der ISGUS Produktwelt. In Verbindung mit weiteren ISGUS ZEUS® Soft- und Hardwarelösungen, wie automatische Zutrittskontrolle, Betriebsdatenerfassung oder Personaleinsatz, lassen sich komplexe Betriebsabläufe problemlos zusammenfügen, automatisieren und effizient abbilden.