Nach langen Diskussionen wurde das Gesetz zur Dokumentation von Arbeitszeiten im vergangenen Jahr vom Europäischen Gerichtshof verabschiedet. Seither müssen auch Vertrauensarbeitszeiten dokumentiert und festgehalten werden. Laut EuGH sind Arbeitgeber verpflichtet „ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann“. Eine Umstellung auf ein verlässliches System funktioniert nicht immer auf Anhieb. So befinden sich noch viele Betriebe in der Phase, ihr Zeitmanagement anzupassen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Einfach und schnell geht es mit einem modularen System. ISGUS bietet alles aus einer Hand. Die einzelnen Module, wie ZEUS® Zeiterfassung, ZEUS® Personaleinsatzplanung, ZEUS® mobile decken alle Anforderungen an die digitale Arbeitswelt ab und machen es Unternehmen leicht, den aktuellen Verpflichtungen nachzukommen.
Klare Regeln fordern System
Es bleibt dem Betrachter überlassen, ob die gesetzliche Regelung der Arbeitszeiterfassung für oder gegen eine moderne Arbeitswelt spricht. Fakt ist, dass die Erfassung der Arbeitszeiten dabei hilft, Arbeit und Freizeit besser voneinander zu trennen. Die Richter des EuGH sowie Arbeitnehmervertreter sind überzeugt, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz und der Gesundheitsschutz dadurch stärker in den Vordergrund treten. Wäre der Beschluss vor wenigen Jahren ergangen, wäre die Umsetzung für die Unternehmen um ein Vielfaches aufwändiger und durchaus kompliziert gewesen. Heute, im Zeitalter der Digitalisierung und fortschrittlicher Zeitmanagementsysteme, ist der Aufwand der Arbeitszeiterfassung minimal und mit nur zwei Klicks zu bewältigen.
Minimaler Aufwand schafft Vertrauen
Moderne Softwaresysteme wie ZEUS® Zeiterfassung schlagen Brücken zwischen gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Vorgaben und der Freiheit, den Arbeitsalltag individuell zu gestalten. Ob von zu Hause, Unterwegs oder im Büro, mit Hilfe der ISGUS Softwarelösungen ZEUS® Zeiterfassung und ZEUS® mobile sind die Hürden für beide Seiten minimal. Für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ist es ein Leichtes, am Terminal, PC, Tablet oder über das Smartphone an- oder auszustempeln. Eine kurze Eingabe genügt und die gesetzlichen Anforderungen sind schon erfüllt. Für Unternehmen, die bereits moderne Zeiterfassungssysteme nutzen, erübrigt sich die Diskussion um Vertrauensarbeitszeiten ja oder nein. Der Aufwand für die Erfassung von Arbeitszeiten ist so gering, dass sich eine Diskussion nicht lohnt. Das Vertrauen bleibt trotz Arbeitszeiterfassung; sie tut diesem keinen Abbruch.