Der europäische Gerichtshof hat entschieden: Arbeitgeber in der EU müssen künftig die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. Was bisher nur für Überstunden galt, wird dadurch auf die gesamte Arbeitszeit ausgeweitet.
Warum die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
Die Arbeitszeiterfassung soll gewährleisten, dass die zulässige Arbeitszeit der Mitarbeiter nicht überschritten wird und damit die Arbeitnehmerrechte laut EU-Richtlinien und EU-Grundrechtcharta gewahrt bleiben. Die Pflicht soll damit zu einem zusätzlichen Arbeitnehmerschutz beitragen. Bisher gab es in Deutschland, ebenso wie in vielen anderen Ländern, nur eine Pflicht zur Erfassung der Überstunden, nicht aber der gesamten Arbeitszeit. Dies reiche laut dem aktuellen Urteil des europäischen Gerichthofs nicht aus. Dieser setzte daher jetzt eine systematische Pflicht zur Arbeitszeiterfassung durch.
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Das Urteil kann durchaus große Auswirkungen auf die Prozesse deutscher Unternehmen haben. Denn noch lange nicht alle Unternehmen erfassen bislang die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter. Wie genau das Urteil in Deutschland umgesetzt werden wird, ist derzeit jedoch noch nicht klar. Unternehmen tun aber sicher gut daran, sich auch unabhängig davon mit der Zeiterfassung zu beschäftigen.
Wir stehen Ihnen zur Seite und präsentieren Ihnen unsere webbasierte Software Lösung ZEUS® Zeiterfassung on premise oder in der ISGUS-Cloud.
Finden Sie hier heraus, wie ZEUS® Ihren Arbeitsalltag und die Zeiterfassung Ihrer Mitarbeiter vereinfacht und erleichtert.
Wir beraten Sie gerne.