Kommt die Stechuhr für alle?
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Jahr 2019 zur Arbeitszeiterfassung ist noch immer omnipräsent. In der Rechtssache C-55/18 hat die spanische Gewerkschaft CCOO gegen eine Niederlassung der Deutschen Bank in Spanien Klage erhoben. Nach dem EuGH-Urteil sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Unternehmen die täglich geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. Hierfür sind Unternehmen dazu verpflichtet eine objektive, zuverlässige und öffentlich zugängliche Arbeitszeiterfassung einzuführen.
Arbeitszeiterfassung - Ab wann wird Sie Pflicht?
Das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte Ende September 2022 das Urteil des EuGH und entfachte dadurch erneute Diskussionen. Demnach besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzesentwurf, um die Vorgaben des EuGH in nationales Recht zu transferieren und im deutschen Arbeitsgesetz zu verankern. Ein Blick auf weitere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zeigt, dass eine vollständige Umsetzung des Urteil auf sich warten lässt.
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