Alle warten gespannt auf die Änderungen im Bereich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die es künftig in digitaler/elektronischer Form geben soll. Sie soll die bisherige manuelle Krankmeldung in Papierform ablösen. Aber was ist jetzt neu?
Aktueller Stand
Nach dem versetzten Startschuss von Gesundheitsminister Lauterbach, ist der 01.01.2023 nun der neue Termin zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das heißt, nach dem Jahreswechsel soll die eAU die herkömmliche AU-Bescheinigung ersetzen. Der Krankenversicherte soll sich direkt bei seinem Arbeitgeber krankmelden z.B. telefonisch oder per E-Mail. Die Bescheinigung in Papierform dient ab da nur noch als Nachweis für den Versicherten selbst.
Neu wird sein, dass sich künftig der Arbeitgeber (AG) um den Erhalt der Krankmeldung kümmern muss, was bisher in der Verantwortung des Beschäftigten lag. Künftig muss der Arbeitgeber die eAU auf dem Server der gesetzlichen Krankenkasse (GKV-Server) abrufen und erhält diese, sobald die eAU des betreffenden Beschäftigten dort vorliegt.D.h. bis die eAU eines gesetzlich Krankenversicherten zum Abruf auf dem GKV-Server zur Verfügung steht, können unter Umständen mehrere Tage vergehen.
Wie kommt der Arbeitgeber an die eAU?
Vor dem Abruf der eAU verlangt der Gesetzgeber den Abgleich des Beschäftigungsverhältnisses. Dazu übernimmt ZEUS® die vorgegebenen Stammdaten der erkrankten Person über eine Schnittstelle vom jeweiligen Lohnprogramm. Ist dieser Abgleich erfolgt kann der Abruf der eAU direkt vom ZEUS® Workforce Management auf dem Server der gesetzlichen Krankenkasse gestartet werden.
Die ISGUS Lösung
ISGUS bereitet aktuell, die Zertifizierung für den direkten Abruf der eAU durch die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) vor. Die programmtechnischen Voraussetzungen zum Abruf der eAU werden derzeit abgeschlossen sein. ISGUS Kunden können also den Abruf der eAU, nach den Vorgaben des Gesetzgebers, pünktlich zur flächendeckenden Umstellung des neuen Verfahrens, ab dem 01.01.2023, direkt in Ihrem ZEUS® Workforce Management umsetzen.