11 ISGUS NEWS Ausgabe 46 2022 ZEUS® MOBILE ZEUS® SMART ID ISGUS TERMINALS BUCHUNGSMEDIEN Unsere Lösungen statt on premise als Software as a Service zu beziehen, wird nun auch für staatliche Institutionen, Behörden und Co. greifbarer und einfacher! Ein großer Schritt nach vorne ist getan... Nach intensiven Verhandlungen mit der IT-Wirtschaft, vertreten durch den Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., hat die öffentliche Hand sich mit der Bitkom auf vertragliche Regelungen zur Beschaffung von Cloudleistungen geeinigt. Die von Bitkom vertretene IT-Wirtschaft kündigte an, diese Regelungen zukünftig bei öffentlichen Beschaffungen grundsätzlich zu akzeptieren. Damit können staatliche Institutionen bei der Anschaffung von ISGUS ZEUS® Lösungen als „Software as a Service“ (SaaS) das erste Mal auf standardisierte Rahmenbedingungen zurückgreifen und die Leistungen auf der Grundlage der EVB-IT beziehen. Mit den ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Cloudleistungen, können die hohen Anforderungen der öffentlichen Hand an Leistungsqualität, an die Daten- und IT-Sicherheit sowie an Kontrollrechte bei der Nutzung von Cloudleistung berücksichtigt werden. Für die öffentliche Hand ein großer Schritt hin zu einer sicheren und gleichzeitig vereinfachten Beschaffung von Lösungen im outgesourcten Rechenzentrum. Mit der Zertifizierung des eigenen Rechenzentrums nach DIN EN ISO/IEC 27001:2017 ist ISGUS in besonderem Maße in der Lage, die im EVB-IT Cloudvertrag, in den EVBIT Cloud AGB und die im Kriterienkatalog für Cloudleistungen definierten Vorgaben prozessual, schnell und unmittelbar umzusetzen und zu erfüllen. Eine Vereinfachung für alle Beteiligten! DIE VEREINFACHUNG IM BEREICH DER CLOUD LÖSUNGEN FÜR BEHÖRDEN THE NEWNORMAL EVB-IT CLOUDVERTR G
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